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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines und Geltungsbereich

Alle Dienstleistungen und Produkte der Software Journey GmbH werden ausschliesslich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen und Produkte gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Die Software Journey GmbH behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

§2 Auftragnehmer und Auftraggeber

Auftragnehmer ist die Software Journey GmbH. Die Software Journey GmbH ist jedoch berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte zu erfüllen. Auf dies wird in der Offerte ausdrücklich hingewiesen. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages - schriftlich oder mündlich - veranlasst, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt.

§3 Liefer- und Leistungszeit

§3.1 Die von der Software Journey GmbH angebenden Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde.

§3.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Verzögerungen werden dem Auftraggeber innert nützlicher Frist mitgeteilt, sobald diese bekannt bzw. bestätigt sind.

 

§4 Vergütung und Fälligkeit

§4.1 Die Software Journey GmbH stellt dem Vertragspartner die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen und Produkte zu den vereinbarten Preisen und Konditionen zur Verfügung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vereinbarung im Voraus, als Akonto- bzw. Teilzahlung oder als Schlussrechnung.

§4.2 Die Vergütung ist gemäss Vereinbarung fällig. Sie ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Besondere Zahlungsziele sind besonders zu vereinbaren. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

§4.3 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (> 1 Monate) so sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, monatliche Zahlungen zu leisten.

§4.4 Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Auftraggebers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Auftragnehmer zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Aufträgen verpflichtet. Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig und der Auftragnehmer kann
für die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor
Ablieferung der Ware verlangen.

§4.5 Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§5 Rechte Dritter und Gestaltungsfreiheit

§5.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Verwendung aller der Software Journey GmbH übergebenen Vorlagen und Materialien berechtigt ist. Dies gilt insbesondere für überlassene Computerdaten, Quelltexte und Bildmaterial. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Software Journey GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§5.2 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Diese werden nach Aufwand berechnet, die Software Journey GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

 

§6 Urheber- und Nutzungsrecht

§6.1 Die Urheberrechte an den unter diesem Vertrag erbrachten Dienstleistungen und Produkte gehören der Software Journey GmbH. Der Auftraggeber kann sie gemäss den Bedingungen des entsprechenden Lizenzvertrages nutzen.

§6.2 Alle Entwürfe, Prototypen, fertigen Softwareprodukte sowie sämtliche Dienstleistungsergebnisse unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe gemäß §2 UrhG nicht erreicht wird.

 

 

§7 Haftung

§7.1 Die Software Journey GmbH verpflichtet sich, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen, insbesondere auch ihr überlassener Vorlagen, Dokumente, Materialien, etc. sorgfältig zu behandeln. Die Software Journey GmbH haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

§7.2 Die Software Journey GmbH haftet nicht, wenn aus Gründen, die sie nicht zu verantworten hat, an der zeitgerechten und sachgemässen Erfüllung von Dienstleistungen und Produkten aus diesem Vertrag gehindert wird. Die für die Erfüllung vorgesehenen Termine werden entsprechend der Dauer der Entwicklung der vom Leistungserbringer nicht zu vertretenden Umstände erstreckt.

§7.3 Jede Haftung oder Verpflichtung der Software Journey GmbH aus oder im Zusammenhang mit der nicht richtigen oder verspäteten Mitwirkung des Kunden, für die Datenverluste und für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden oder Ansprüche Dritter wird wegbedungen. Die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.

§7.4 Im Fall von Datenübertragung via Internet haftet die Software Journey GmbH nicht für Schäden an Daten, die durch die Übertragung (beschädigte Dateien), Viren oder eine unsachgemässe Weiterverarbeitung (Konvertierungs- oder Codierungsfehler) verursacht worden sind - noch für daraus resultierende Folgeschäden, gleich welcher Art. Dies gilt insbesondere für E-Mail-Übertragungen.

§7.5 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Prototypen oder fertigen Softwareprodukten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, fertigen Produkte entfällt jede Haftung der Software Journey GmbH.

§7.6 Für die Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Software Journey GmbH nicht. Die Prüfung obliegt dem Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§7.7 Liefert die Software Journey GmbH nur Datenbestände zur weiteren Verarbeitung, so haftet die Software Journey GmbH auch nur bis zu deren Übergabe. Die Prüfung der Daten und Freigabe obliegt dem Auftraggeber, bevor er die Daten im Rahmen der Nutzungsvereinbarung für eine Weiterverarbeitung an Dritte weitergibt oder selbst verarbeitet. Diese Weitergabe geschieht auf Verantwortung des Auftraggebers. Für Schäden, die durch die Verwendung dieser Daten oder in einem vom Auftraggeber selbst beauftragten Produktionsprozess entstehen, haftet die Software Journey GmbH nicht.

§7.8 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Arbeit schriftlich bei der Software Journey GmbH geltend zu machen. Danach gilt die Arbeit als mangelfrei angenommen.

 

 

§8 Datenschutz

Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung dieses Vertrages zu einer Bearbeitung schützenswerter Daten über die Vertragsparteien, deren Mitarbeiter, Unterauftragnehmer usw. führen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet und zu diesem Zweck auch an Dritte wie z.B. Hersteller, Zulieferanten, Inhaber von Schutzrechten, Unterauftragnehmer, Spediteure, Kreditinstitute in der Schweiz oder im Ausland bekanntgeben werden können. Die Bekanntgebende Partei wird in solchen Fällen durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes sorgen.

 

 

§9 Schlussbestimmungen

§9.1 Erfüllungsort für die Dienstleistungen und Produkte und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers.

§9.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis über die Gültigkeit des Vertrages ist ausschliesslich des Gerichtes am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Auf die Rechtsverhältnisse sowie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet Schweizer Recht Anwendung.

§9.3 Beide Parteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben.

§9.4 Sollten sich einzelne Bestimmungen als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

Stand: 24.01.2025, Entlebuch

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